TUZ-Botschafterpass - gemeinsam vorwärts!
Die Mitarbeitenden der Hotel- und Gastronomiebetrieben und Tourismusorganisationen leisten einen wertvollen Beitrag zur erfolgreichen Tourismusdestination Luzern-Vierwaldstättersee. Sie sind das Gesicht unserer Region und erbringen hervorragende Dienstleistungen für unsere Gäste. Nur wer ein Angebot persönlich kennt, kann seine Gäste kompetent beraten und aus erster Hand informieren. Der TUZ-Botschafterpass - ein unkompliziertes Angebot für Sie und Ihre Mitarbeitenden, um die touristischen Sehenswürdigkeiten der Erlebnisregion Luzern-Vierwaldstättersee selber kennenzulernen.
Gültigkeit
Der TUZ-Botschafterpass kann an drei beliebigen Tagen während der Sommersaison vom 1. April bis 31. Oktober 2024 eingelöst werden. Er wird von den Mitgliederbetrieben (40 Bergbahnen, Schifffahrtsgesellschaften auf Vierwaldstätter- und Zugersee, Zentralbahn, Autofähre Vierwaldstättersee (nur Personentransport), Auto AG Schwyz und Auto AG Uri) mit Sommerbetrieb akzeptiert. Dazu sind der jeweilige Tag und Monat (bitte jeweils zweistellig, xx) in den entsprechenden Feldern mit Kugelschreiber einzutragen. Nicht benutzte Pässe oder Tage können nicht rückerstattet werden.
Berechtigte
Der Bezug des TUZ-Botschafterpass kann nur durch die Personalverantwortlichen der Zentralschweizer Hotel- und Gastronomiebetriebe und Tourismusorganisationen erfolgen (Sammelbestellungen der berechtigten Betriebe). Nicht bezugsberechtigt sind Ferienwohnungsbesitzer- und vermieter sowie Familienmitglieder, die nicht auf der Lohnliste stehen.
Anwendungsbereich
Der TUZ-Botschafterpass wird von den TUZ-Mitgliederbetrieben als Fahrausweis anerkannt. Er berechtigt an den frei wählbaren Tagen zu unbeschränkten Fahrten auf dem ganzen Streckennetz. Den Geltungsbereich finden Sie hier: Geltungsbereich 2024
Besonderes: Der TUZ-Botschafterpass ist ein persönlicher Fahrausweis und nicht übertragbar. Er ist mit Namen, Vornamen und Arbeitgeberbetrieb zu versehen. Auf Verlangen ist ein Ausweis vorzuweisen. Der TUZ-Botschafterpass ist in der zweiten Klasse gültig. Missbrauch führt zum unmittelbaren Entzug der Karte und zur Meldung an die TUZ-Geschäftsstelle. Weitere Massnahmen bleiben vorbehalten.
Kosten: Der TUZ-Botschafterpass wird den Mitarbeitenden der genannten Betriebe zu einem Preis von CHF 50 (inkl. 8.1% MwSt.) pro Person angeboten. Es steht dem Arbeitgeber dabei frei, ob er die Kosten selber tragen möchte (z.B. als Geschenk oder Bonus) oder die Kosten den Mitarbeitenden weiterverrechnet.
Bestellungen:
Die Bestellfrist für die Botschafterpässe 2024 ist Ende Juni 2024 abgelaufen. Bestellungen für Sommer 2024 sind nicht mehr möglich. Die Ausschreibung für die Botschafterpässe 2025 erfolgt im Frühling. Wir freuen uns, wenn Sie im neuen Jahr wieder Botschafterpässe für ihr Team bestellen.
Weitere Informationen zum TUZ-Botschafterpass erhalten Sie unter Telefon 041 360 70 73 oder
info@tu-z.ch .